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ZPO 133 lit. a, ZPO 138
ZMP 2021 Nr. 15: Zustellung Vorladung. Adressänderung während des Verfahrens. Nachsendeauftrag.
09.06.2021
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MJ200078-L
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Bezirksgericht Zürich
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Mietgericht
Details
Wird dem Gericht eine Adressänderung mitgeteilt, und sei es nur im Absender einer Eingabe, so ist eine Zustellung an die bisherige Adresse der Partei grundsätzlich nicht gültig. Hat die Partei allerdings eine Nachsendung veranlasst und ist eine solche auch erfolgt, so ist der Mangel geheilt und die Zustellung wirksam.
Bezirksgericht Zürich
Mietgericht
Urteil
09.06.2021
MJ200078-L
ZPO 133 lit. a
ZPO 138
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011